„Poli­tisch Ver­folg­te genie­ßen Asyl­recht“, heißt es lapi­dar im deut­schen Grund­ge­setz in Arti­kel 16a. Es wird spe­ku­liert, daß Carles Puig­de­mont, der von der Madri­der Zen­tra­le abge­setz­te Prä­si­dent des kata­la­ni­schen Regio­nal­par­la­ments in Bel­gi­en Asyl bean­tra­gen könn­te. Was hat er getan? War­um wird er ver­folgt? Hat er einen Mord began­gen, hat er das Haus des Nach­barn ange­zün­det, hat er sich unrecht­mä­ßig Eigen­tum ande­rer ange­eig­net? Davon ist bis­lang nichts bekannt. Er hat sich poli­tisch betä­tigt. Er hat getan, was auch im deut­schen Grund­ge­setz Auf­ga­be der Par­tei­en ist. Sie sol­len an der poli­ti­schen Wil­lens­bil­dung mit­wir­ken. Des­halb wird er ver­folgt. Dass ein sich kon­sti­tu­ie­ren­der poli­ti­scher Wil­le nie mehr den sta­tus quo in Fra­ge stel­len dür­fe, steht nicht im Gesetz. Jede neue Gene­ra­ti­on, so zitiert Are­ndt zustim­mend Jef­fer­son, habe „das Recht, selbst die Staats­form zu wäh­len, von der sie sich die bes­te Beför­de­rung ihres Glücks ver­spre­che.“ Carles Puig­de­mont han­delt völ­lig kon­se­quent, indem er das Kern­pro­blem Euro­pas in ihre Haupt­stadt trägt.

Die Fran­zo­sen müss­ten die Flucht nach Bel­gi­en ver­ste­hen. Auch de Gaul­le setz­te nach der Beset­zung Frank­reichs durch die Deut­schen nach Groß­bri­tan­ni­en über. Hät­ten die Deut­schen den poli­ti­schen Sinn des Asyl­rechts ver­stan­den, statt ihn reli­gi­ös für ihr von der Geschich­te arg stra­pa­zier­tes See­len­heil zu miss­brau­chen, müss­ten sie der­art Ver­folg­ten den roten Tep­pich aus­rol­len und einen Will­kom­mens­bahn­hof für die kata­la­ni­schen Flücht­lin­ge orga­ni­sie­ren. Das wer­den die kreuz­bra­ven poli­tisch infan­ti­li­sier­ten Kin­der in Mut­tis Haus nicht tun. Sie könn­ten aber wenigs­tens bemer­ken, dass etwas an der Sache nicht stimmt. Gesetz den Fall, Puig­de­mont bean­tragt tat­säch­lich Asyl und Bel­gi­en gewährt ihm und sei­nen Gefähr­ten sol­ches, wür­de das bedeu­ten, dass Spa­ni­en aus der Sicht Bel­gi­ens ein Land ist, in dem poli­ti­sche Ver­fol­gung statt­fin­det. Kann Brüs­sel sich einen sol­chen Affront gegen Euro­pa leis­ten? Kann Spa­ni­en dann noch zu Euro­pa gehö­ren? Bis­lang betrach­ten sich doch die Län­der der Euro­päi­schen Uni­on gegen­sei­tig als siche­re Her­kunfts­län­der. Ist Spa­ni­en jetzt auf das Niveau soge­nann­ter ‘fai­led sta­tes’ gesun­ken? Müs­sen wir gegen Spa­ni­en ein Aus­schluss­ver­fah­ren aus der euro­päi­schen Uni­on anre­gen? Was ist mit den gefei­er­ten euro­päi­schen Men­schen­rech­ten, die die Frei­heit poli­ti­scher Betä­ti­gung expli­zit enthalten?