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	Kommentare zu: „Antifaschismus-Klausel“ - Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen (Drucksache 20/375)	</title>
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	<description>Verstehen heißt immer verstehen was auf dem Spiel steht</description>
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		Von: Andreas Hermann		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Andreas Hermann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Jun 2020 14:56:25 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die erste - unmittelbar naheliegende, pragmatische, und geradezu selbstverständliche - Reaktion auf das Anliegen der Änderungsgruppe muss natürlich lauten: Wieso Verfassungsänderung? Warum? Mit welcher neuen - bestehende Gesetzlichkeit substantiell ergänzenden - Begründung? 

Es ist doch alles schon da. Das Grundgesetz. Das StGB. Die klassische Gewaltenteilung. Der Verfassungsschutz ... Warum können sich habituell faustballende, zeichensetzende sowie flaggezeigende &quot;antifaschistische&quot; - und im übrigen historisch beklagenswert unbewanderte - Kreise in Deutschland nicht endlich einmal mit dem Grundgesetz begnügen? Da steht alles drin. Siehe auch StGB; etwa §§ 186, 187. 

Vor allem aber StGB § 80a: Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats. ...Da müsste doch die &quot;antifaschistische&quot; Sorge der Bremischen Verfassungsänderer voll abgedeckt und trostvoll erledigt sein.   

Jedenfalls aber mittels eines Dokuments, welches den Namen &quot;Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland&quot; trägt. Beschlossen: 23. Mai 1949. Das GG ist die redliche und verantwortungsbewusste Antwort der deutschen Gesellschaft auf furchtbare Taten eben nicht nur gesichtsloser &quot;Faschisten&quot;, sondern der deutschen Gesellschaft insgesamt, in allen Klassen und Gruppen - Taten der &quot;Deutschen Reinheit&quot;, des gewaltsam gewordenen &quot;Deutschen Idealismus&quot;, der &quot;endgültigen&quot; Aussonderung, der Vernichtung und Ausrottung des &quot;Schmutzes&quot;, des &quot;Materialismus&quot;, der &quot;Unreinheit&quot;, der &quot;Unsittlichkeit&quot; ...

Das GG hat mit Blick auf diese entsetzliche Linie deutscher Kultur - ja: Kultur - alle notwendigen Zeichen gesetzt. Aber nein: es muss der guten Absicht auf Teufel komm raus noch das linksgrün antifaschistische Gütesiegel aufgedrückt, es muss dem GG noch die &quot;antifaschistische&quot; Sicherheitsverwahrung aufgezwungen werden. 

Was soll das heute sein - &quot;Antifaschismus&quot;? Abgesehen einmal davon, dass &quot;Antifaschismus&quot; ganz eindeutig - darauf hat Boris Blaha hier hingewiesen - eine mit systematischer Unterdrückung, mit Mord und ja, man muss sich darüber klar sein, mit &quot;Ausgrenzung&quot;, mit &quot;Hass&quot; und staatlich betriebener &quot;Hetze&quot; verbundene Regierungsform war. 

Warum nur kann man sich - im Verfassungsdiskurs, im Parteienstreit, im politischen Alltag dieses Landes - nicht endlich einmal mit dem  p o s i t i v e n  Ansatz des GG begnügen? Der Maßstab für uns, heute und hier, ist nicht der &quot;Faschismus&quot;. Der Maßstab ist die Demokratie. Warum, in gesellschaftlichen Diskursen, die gegenüber manchen Parteien reflexartig erhobene Faust des &quot;Hass-und-Hetze&quot;-Anwurfs? Wozu der pennälerhaft heroische Rückblick auf das Böse? Das ja -  zudem - nicht erklärt, erkannt und durch eine stabilere politische Ordnung verantwortet wird, sondern habituell und sakral &quot;erinnert&quot;, damit folgenlos zeremonial von sich weggedacht wird ...

Was machen da eigentlich Demokratien wie unsere Nachbarn DK, CH, B, CZ ..? Die haben ja nicht das Finstere Böse, mittels dessen sie sich ständig, zeichensetzend und flaggezeigend, ihres &quot;anti-faschistischen&quot; Anständigseins versichern müssen ...

Man kann nur hoffen, dass sich in HB noch ein den erneuten religiös motivierten Furor bremsendes Maß an politischem Pragmatismus durchsetzen wird - jetzt oder später. Man kann ja auch Verfassungsänderungen wieder ändern.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die erste - unmittelbar naheliegende, pragmatische, und geradezu selbstverständliche - Reaktion auf das Anliegen der Änderungsgruppe muss natürlich lauten: Wieso Verfassungsänderung? Warum? Mit welcher neuen - bestehende Gesetzlichkeit substantiell ergänzenden - Begründung? </p>
<p>Es ist doch alles schon da. Das Grundgesetz. Das StGB. Die klassische Gewaltenteilung. Der Verfassungsschutz … Warum können sich habituell faustballende, zeichensetzende sowie flaggezeigende „antifaschistische“ - und im übrigen historisch beklagenswert unbewanderte - Kreise in Deutschland nicht endlich einmal mit dem Grundgesetz begnügen? Da steht alles drin. Siehe auch StGB; etwa §§ 186, 187. </p>
<p>Vor allem aber StGB § 80a: Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats. …Da müsste doch die „antifaschistische“ Sorge der Bremischen Verfassungsänderer voll abgedeckt und trostvoll erledigt sein.   </p>
<p>Jedenfalls aber mittels eines Dokuments, welches den Namen „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ trägt. Beschlossen: 23. Mai 1949. Das GG ist die redliche und verantwortungsbewusste Antwort der deutschen Gesellschaft auf furchtbare Taten eben nicht nur gesichtsloser „Faschisten“, sondern der deutschen Gesellschaft insgesamt, in allen Klassen und Gruppen - Taten der „Deutschen Reinheit“, des gewaltsam gewordenen „Deutschen Idealismus“, der „endgültigen“ Aussonderung, der Vernichtung und Ausrottung des „Schmutzes“, des „Materialismus“, der „Unreinheit“, der „Unsittlichkeit“ …</p>
<p>Das GG hat mit Blick auf diese entsetzliche Linie deutscher Kultur - ja: Kultur - alle notwendigen Zeichen gesetzt. Aber nein: es muss der guten Absicht auf Teufel komm raus noch das linksgrün antifaschistische Gütesiegel aufgedrückt, es muss dem GG noch die „antifaschistische“ Sicherheitsverwahrung aufgezwungen werden. </p>
<p>Was soll das heute sein - „Antifaschismus“? Abgesehen einmal davon, dass „Antifaschismus“ ganz eindeutig - darauf hat Boris Blaha hier hingewiesen - eine mit systematischer Unterdrückung, mit Mord und ja, man muss sich darüber klar sein, mit „Ausgrenzung“, mit „Hass“ und staatlich betriebener „Hetze“ verbundene Regierungsform war. </p>
<p>Warum nur kann man sich - im Verfassungsdiskurs, im Parteienstreit, im politischen Alltag dieses Landes - nicht endlich einmal mit dem  p o s i t i v e n  Ansatz des GG begnügen? Der Maßstab für uns, heute und hier, ist nicht der „Faschismus“. Der Maßstab ist die Demokratie. Warum, in gesellschaftlichen Diskursen, die gegenüber manchen Parteien reflexartig erhobene Faust des „Hass-und-Hetze“-Anwurfs? Wozu der pennälerhaft heroische Rückblick auf das Böse? Das ja -  zudem - nicht erklärt, erkannt und durch eine stabilere politische Ordnung verantwortet wird, sondern habituell und sakral „erinnert“, damit folgenlos zeremonial von sich weggedacht wird …</p>
<p>Was machen da eigentlich Demokratien wie unsere Nachbarn DK, CH, B, CZ ..? Die haben ja nicht das Finstere Böse, mittels dessen sie sich ständig, zeichensetzend und flaggezeigend, ihres „anti-faschistischen“ Anständigseins versichern müssen …</p>
<p>Man kann nur hoffen, dass sich in HB noch ein den erneuten religiös motivierten Furor bremsendes Maß an politischem Pragmatismus durchsetzen wird - jetzt oder später. Man kann ja auch Verfassungsänderungen wieder ändern.</p>
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