Niedersächsischer Landeswahlleiter
- Geschäftsstelle –
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Sehr geehrter Herr Leschner,
ich sende Ihnen hiermit meine Wahlbenachrichtigung für die Kommunalwahl 2026 in Niedersachsen zurück. Als Komparse für dieses demokratische Schmierentheater stehe ich nicht zur Verfügung.
Eine von selbst ernannten Gesinnungsprüfern auf dem geistigen Niveau von Ortsvereinen vorselektierte Kandidatenliste ist eine Farce. Der Souverän soll abnicken, was ihm die Regierung vorsetzt. Da können Sie die Wahl auch gleich fälschen wie weiland die letzte Kommunalwahl im Mai 1989 in der DDR und dem verachteten Volk Zustimmungswerte verkünden, die faktisch nicht mehr vorhanden sind.
Eine Negativelite, die mit dem Rücken zur Wand steht und sich nur noch mit verfassungswidrigen Methoden an der Macht halten kann, hat jede Legitimation verspielt. Von mir wird sie keine Autorisierung mehr bekommen.
Mit staatsbürgerlichen Grüßen
Boris Blaha
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Zum Hintergrund
Am 28. April 2026 beschloss der niedersächsische Landtag mit einfacher rot-grüner Mehrheit eine Änderung des §45d, Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz, NKWG. Der Absatz 7 wurde von zwei relativ bedeutungslosen Sätzen auf 18 Sätze ausgeweitet und enthielt nun die Anforderung an kommunale Wahlausschüsse, Kandidaten für die Wahl vorab auf ihre Verfassungstreue zu prüfen.
Was auf den ersten Blick unscheinbar wirkt, hat Auswirkungen auf zentrale Aspekte der Gewaltenteilung der Nachkriegsdemokratie. Art 21, Abs. 4 GG legt fest, dass ausschließlich das BVerfG darüber entscheidet, welche Parteien sich am demokratischen Spiel der Kräfte beteiligen können. Keine Regierung, kein Innnenminister, keine weisungsabhängige Behörde und auch kein anderes Gericht. Eine Regelung, die nach den Erfahrungen totaler Herrschaft und ihrem Umgang mit dem politischen Gegener Sinn ergab. Mit der Änderung von §45d, Abs. 7 wird dem BVerfG seine exklusive Kompetenz entzogen und auf lokale Wahlausschüsse übertragen, die mit Dossiers aus dem Hause des Innenministers versorgt werden, eine Verschiebung der Kräfteverhältnisse zugunsten der Exekutive.
Art 20, Abs. 2 GG legt fest, dass in einer Demokratie alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und in Wahlen ausgeübt wird. Eine von der Exekutive und ihren Handlangern vorselektierte Liste entzieht dem Souverän die exklusive Kompetenz, über die politische Eignung seiner Repräsentanten selbst zu entscheiden.

10. September 2026 um 14:40 Uhr
Bin gespannt, ob Sie eine Antwort erhalten.
Darf man Ihren Brief als Vorlage nehmen für einen eigenen?
FG,
Hille
11. September 2026 um 09:32 Uhr
Hallo,
gerne können Sie Ihn als Vorlage verwenden; andere zu ermutigen, wie sie sich zu dieser Wahl verhalten, ist der eigentliche Sinn des Briefes.
Es würde mich übrigens wundern, wenn ich vom Landeswahlleiter eine Antwort erhalten würde.
Beste Grüße
Boris Blaha
11. September 2026 um 20:48 Uhr
Vielen Dank.
Sie haben mein Unbehagen wunderbar in Worte gefasst. Ebenso war mir deutlich, dass dieses Prozedere des Landes Niedersachsen rechtlich auf sehr schwachen, wackeligen Füßen steht.
Ich bin gespannt, wie die Klagen ausgehen. Wenn die Gerichte im Sinne des Grundgesetzes urteilen, dürften an vielen Orten Nachwahlen anstehen.
In meiner Region wurde einer AfD-Kandidatin, die auf dem Wahlschein bleiben durfte, vom Arbeitgeber Kirche gekündigt.
Beste Grüße zurück,
Hiltrud Warntjen
12. September 2026 um 15:57 Uhr
Hallo Frau Warntjen,
wenn sie das Thema etwas vertiefen wollen, schauen Sie sich den Text „Das pervertierte und das alte Recht“ etwas genauer an. In den angelsächsischen Ländern gibt es die Tradition des common law. Wenn Könige aus Sicht der Engländer übergriffig wurden, konnte das gemeine Recht gegen das Recht des Herrschers in Stellung gebracht werden. Als sich die Lage in den Englischen Revolutionen des 17. Jahrhundert zuspitze, weil der König auf Biegen und Brechen seine Vorstellung von Gottesgnadentum durchsetzen wollte, verlor der König seinen Kopf. Die Wahrnehmung eines verbrieften Rechts, das der Englische König nicht mehr akzeptierte, stand auch am Beginn der amerikanischen Revolution.
Beste Grüße
Boris Blaha