Corona
Vorgeschichte
- Pandemie-Definition der WHO vor 2009: „An influenza pandemic occurs when a new influenza virus appears against which the human population has no immunity, resulting in several, simultaneous epidemics worldwide with enormous numbers of deaths and illness.“ Rechtzeitig vor der H1N1 (Schweinegrippe) wurde die Definition geändert, die „enourmous number of deaths and illness“ entfielen.
- Bericht des Europarates über die Bewertung des Umgangs mit der H1N1-Grippe-Epidemie im Zeitraum 2009 – 2010 in der EU. Aus der Begründung (Hervorhebung von mir, bb): „Gemäß den Ende April 2010 vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) übermittelten Zahlen hat die Grippe des Typs A/H1N1 im Jahre 2009 insgesamt 2900 Todesopfer gefordert. Es ist auffällig, wie weit diese Bilanz hinter den amtlichen Schätzungen der Europäischen Kommission für Todesfälle zurückliegt, die allein auf die saisonale Grippe zurückzuführen sind und die sich in einem gemäßigten Jahr auf 40 000, in einem besonders schweren Jahr auf 220 000 Tote belaufen. Darüber hinaus liegen sie sogar deutlich unter den optimistischsten Vorhersagen der Gesundheitsdienste der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Schon im Mai 2009, also einen Monat, bevor die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Pandemiewarnung der Stufe 6 für H1N1 herausgab, hatte sie im Rahmen einer Pressekonferenz von Margaret Chan, der Generaldirektorin der WHO, offiziell anerkannt, dass es sich bei der Influenza des Typs H1N1 nur um eine leichte Erkrankung handelt.Die Mitgliedstaaten und EU-Institutionen akzeptierten diese Warnung auf höchster Stufe, die in einigen Mitgliedstaaten eine Reihe von äußerst kostspieligen Maßnahmen zur Folge hatte, welche beispielsweise im Vereinigten Königreich auf 1,3 Milliarden EUR und in Frankreich auf 990 Millionen EUR (gegenüber 87 Millionen EUR im Falle einer saisonalen Grippe) beziffert werden und die in diesen Fällen in keinem Verhältnis zu der tatsächlichen – und bekannten – Schwere der Influenza H1N1 standen.[…] Die WHO sollte ihre Definition dringend überprüfen, um die Schwere einer Erkrankung als Kriterium in ihre Definitionen für die Stadien einer Pandemie aufzunehmen und damit angemessenere Reaktionen zu ermöglichen.
- Am Anfang war der Test. Ohne PCR-Test keine Pandemie, ohne Pandemie kein PCR-Test. Peer-review ist ein Standard Verfahren, insbesondere bei internationalen (natur-)wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Der von Prof. Dr. Christian Drosten und Co. am 21.01.2020 eingereichte Artikel zum neu und in ganz erstaunlich kurzer Zeit designten PCR-Test zum Nachweis von SARS-CoV-2 Infektionen wurde hingegen ohne peer-review bereits einen Tag später veröffentlicht. Was die Zeitschrift unterlassen hatte, wurde jetzt von 22 namhaften Wissenschaftlern nachgeholt. Das Ergebnis ist nicht nur bezogen auf die wissenschaftliche Qualität, sondern auch das verschwiegene Ausmaß der Korruption vernichtend: es wird daher gefordert, die Veröffentlichung zurückzuziehen.„The published RT-qPCR protocol for detection and diagnostics of 2019-nCoV and the manuscript suffer from numerous technical and scientific errors, including insufficient primer design, a problematic and insufficient RT-qPCR protocol, and the absence of an accurate test validation. Neither the presented test nor the manuscript itself fulfils the requirements for an acceptable scientific publication. Further, serious conflicts of interest of the authors are not mentioned. Finally, the very short timescale between submission and acceptance of the publication (24 hours) signifies that a systematic peer review process was either not performed here, or of problematic poor quality. We provide compelling evidence of several scientific inadequacies, errors and flaws.
Considering the scientific and methodological blemishes presented here, we are confident that the editorial board of Eurosurveillance has no other choice but to retract the publication.“ https://cormandrostenreview.com/report/ - Strategiepapier des Bundesinnenministeriums vom März 2020: „Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen„Auszüge: „..mit einem Worst-Case-Szenario von über einer Million Toten im Jahre 2020 – für Deutschland allein“. …„Es ist daher mit einer massiven Überlastung des Gesundheitssystems zu rechnen (Abbildung 1). Über 80% der intensivpflichtigen Patienten müssten von den Krankenhäusern mangels Kapazitäten abgewiesen werden.“„Wir müssen wegkommen von einer Kommunikation, die auf die Fallsterblichkeitsrate zentriert ist.“.… „Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden.“…„Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst.“
- Mai 2020: Ergebnisse der internen Evaluation des Corona Krisenmanagements vom Referatsleiter des BMI-Referats KM 4 - Schutz kritischer Infrastruktur, Dipl.-Pol. Stefan Kohn; an der Evaluation der zu erwartenden Kollateralschäden vor allem im medizinischen Bereich waren noch zahlreiche andere Wissenschaftler beteiligt.
Auszug: „gravierende Fehlleistungen des Krisenmanagements. Defizite im Regelungsrahmen. Coronakrise erweist sich wohl als Fehlalarm“. Der Referatsleiter wurde umgehend suspendiert.
Coronakrise 2020 aus Sicht des Schutzes Kritischer Infrastrukturen, Version 2.0.1
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Zahlen
Abschluss Bericht des Sentinel Monitorings beim RKI für die Influenza-Saison 2019/2020 von KW 20/2020
„Seit der 8. KW 2020 werden Sentinelproben auch auf SARS-CoV-2untersucht. Es gab bisher 13(1,0%) Nachweise von SARS-CoV-2 in 1.398 untersuchten Proben der virologischen Surveillance der AGI. Seit der 16. KW 2020 gab es keine Nachweise von SARS-CoV-2 mehr.“ (Seite 4)
Sterbefallzahlen und Übersterblichkeit vom Bundesamt für Statistik
Sterbefallzahlen im europäischen Vergleich (EUROMOMO)
11.12.2020: CoDAG-Bericht Nr.4 der LMU München, Lehrstuhl für Statistik;
der Bericht ist deshalb so brisant, weil er sowohl die fehlende Begründung eines harten Lockdowns (keine erkennbare Übersterblichkeit) als auch das ganze Ausmaß des Politikversagens im Bereich Schutz der eigentlichen Risikogruppen offenbart.
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Freiheit in Bremen
BremIFG: §1 - Absatz 1
„Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Landes, der Gemeinden und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und auf Veröffentlichung der Informationen nach § 11 dieses Gesetzes.“
Je mehr der Staat in Grundrechte seiner Bürger eingreift, desto sorgfältiger und verhältnismäßiger sollte er vorgehen - müßte man meinen. Wir haben deshalb nach dem BremIFG 12 fachliche Fragen an die Bremer Senatorin für Gesundheit, Frau Bernhard (DIE LINKE) gestellt. Das Schreiben finden Sie hier:
Die Senatorin hat den Anspruch auf Informationen abgelehnt. Das war, auch wenn es dem BremIFG fundamental widerspricht, nicht anders zu erwarten. Interessant sind die drei Argumente, die zur Begründung der Ablehnung herangezogen werden. Wir dokumentieren das Schreiben hier:
- Die Informationen seien öffentlich verfügbar - darüber ließe sich noch streiten.
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Der Aufwand für die Beantwortung sei unverhältnismäßig hoch. Das Argument enthält eine klassische Täter Opfer Umkehrung. Je mehr der Staat in Grundrechte eingreift, desto mehr ist der Staat, nicht der Bürger, verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit nachzuweisen.
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Hier wird es richtig interessant: Es lägen keine Details vor - diese müßten erst erarbeitet werden. Bei jedem noch normal arbeitenden Verstand müßten hier gewisse Denkvorgänge angeregt werden. Wenn keine Details vorliegen, worauf gründen sich dann freiheitseinschränkende Maßnahmen?
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Inititativen
- Stiftung Corona-Ausschuss: moderiert von vier Rechtsanwälten untersucht der Corona-Ausschuss in mehrstündigen Live-Sitzungen, warum die Bundes- und Landesregierungen im Rahmen des Coronavirus-Geschehens beispiellose Beschränkungen verhängt haben und welche Folgen diese für die Menschen hatten und haben.
- Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V. Wir sind das deutschsprachige Kompetenz- und Referenzzentrum für alle Aspekte der Evidenzbasierten Medizin.
- Initiative Qualitätsmedizin e.V. : Beteiligt sind ca. 500 Kliniken unterschiedlicher Träger, die etwa 40% der in Deutschland stationär behandelten Menschen repräsentieren. Insbesondere die Zahlen der sogenannenten „COVID-19 Pandemie“ sind aussagekräftig und bestätigen, daß die schweren Atemwegserkrankungen der Saison 2019/2020 milder verlaufen als 2018/2019. Siehe z.B. die Auswertung der schweren Atemwegserkrankungen anhand der Abrechnungsdatensätze für die entsprechenden Diagnosecodes.
- Stiftung Ärzte-für-Aufklärung: Wir Ärzte helfen den Menschen, die unter den unsachlichen Corona-Maßnahmen leiden. Wir Ärzte klären die Hintergründe auf.
- Schulen stehen auf: mit einem Motto von Moliere, das so ähnlich auch von Arendt formuliert wurde: “Wir sind nicht nur für das verantwortlich, was wir tun, sondern auch für das, was wir widerspruchslos hinnehmen.”
- Anwälte für Aufklärung: Wir sind eine Gruppe von unabhängigen Anwälten die sich vernetzt hat, um auf den unterschiedlichen Rechtsgebieten bei der Aufklärung der angeblichen Pandemie zu helfen und juristische Antworten auf die sich dabei stellenden Fragen zu finden.
- Lehrer für Aufklärung: inklusive Diskussionsforum imd Vernetzung
- Corona-Schadensersatzklage: Dr. Rainer Füllmich, es besteht auch für deutsche Unternehmer mit vgl. weise geringem finanziellem Risiko die Möglichkeit, über eine amerikanische Sammelklage („class action“) Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Jessica Hamed, Rechtsanwältin: Übersicht über die aktuellen Corona-Verfahren in mehreren Bundesländern.
- In drängender Sorge: Der Offene Brief ist von 303 Personen namentlich unterzeichnet, weit überwiegend Ärzten, ein in der Nachkriegsgeschichte bislang einmaliger Vorgang.
- Corona Transition: Schweizer Initiative zur Sammlung relevanter Informationen; professionell redaktionell betreute Journalistentätigkeit
- Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte: „Wir sind ein schnell wachsendes Netzwerk von Richtern und Staatsanwälten*, die das politische Handeln und das Handeln der Gesetzes- und Verordnungsgeber in der Corona-Krise aus rechtsstaatlicher Sicht mit großer Sorge beobachten. Wir setzen uns ein für das Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung.“
- wissenschaftstehtauf Eine vom Corona-Ausschss initiierte Kampagne, der sich zahlreiche renommierte nationale und internationale Wissenschaftler mit jeweils kurzen Videos angeschlossen haben. Nachdem die Schauspieler eine erste Bresche in die verordnete Einheitsmeinung geschlagen haben, ziehen jetzt die Wissenschaftler nach.
- ALETHEIA - Medizin und Wissenschaft für Verhältnismässigkeit: Schweizer Inititative, gegründet mit dem Ziel, „eine differenzierte und auf Empirie und Wissenschaftlichkeit basierende Sichtweise auf aktuelle Gesundheitsfragen zu erhalten.“
- Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.: Sie „fordern den Erhalt einer freien, individuellen und verantwortungsvollen Impfentscheidung nach differenzierter, umfassender und ergebnisoffener Beratung für alle Menschen, gleich welcher Herkunft oder Nationalität und gleich, aus welchem Grund sie sich in Deutschland aufhalten“ und lehnen sowohl eine einrichtungsbezogene wie auch eine allgemeine Impfpflicht gegen Covid-19 ab.
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Urteile
05.06.2020: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt
15.10.2020: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Corona-Verordnung: Beherbergungsverbot wegen Unverhältnismäßigkeit außer Vollzug gesetzt
15.10.2020: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen: Beherbergungsverbot in Niedersachsen vorläufig außer Vollzug gesetzt
16.10.2020: Oberverwlatungsgericht Berlin-Brandenburg: Brandenburger Beherbergungsverbot vorläufig außer Vollzug gesetzt - 34/20
23.10.2020: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein: Beherbergungsverbot außer Vollzug gesetzt
26.10.2020: Verwaltungsgericht Karlsruhe: Eilverfahren; Maskenpflicht in der Heidelberger Altstadt voraussichtlich rechtswidrig
29.10.2020: Oberverwaltungsgericht Niedersachsen: Eilverfahren: Vorläufige Außervollzugsetzung der Sperrzeit und des Alkohol-Außer-Haus-Verkaufsverbots für Gastronomiebetriebe in Nds
30.10.2020: Verwaltungsgericht Karlsruhe: Eilantrag gegen Maskenauflage für „Querdenken“-Demonstration erfolgreich
11.11.2020 Portugiesisches Berufungsgericht stuft PCR-Test als unzuverlässig ein und hebt Quarantäne-Regeln auf. Eine englische Zusammenfassung gibt es hier; einen Bericht in deutscher Sprache aus Österreich hier.
25.11.2020: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1780/20.NE: Zwar wurden die Konsequenzen noch nicht gezogen, aber immerhin enthält das Urteil eine Teilanerkennung der Realität: „Der Antragsteller weist zutreffend darauf hin, dass ein positiver PCR-Test als solcher noch keine Infektiosität im Einzelfall belegt.“
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Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht
Der Richter am Berliner Landgericht, Dr. Pieter Schleiter hat im Dezember 2020 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die 190-Seiten starke Beschwerde ist hier dokumentiert. Er erläutert seine Beschwerde und Motivation in einem indubio Gespräch mit dem Düsseldorfer Rechtsanwalt und Publizisten Carlos A. Gebauer und Burkhard Müller-Ullrich.
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Bücher:
Dr. Karina Reiss, Dr. Sucharik Bhakdi: Corona Fehlalarm? Zahlen, Daten und Hintergründe. Zwischen Panikmache und Wissenschaft (Juni 2020)
Paul Schreyer: Chronik einer angekündigten Krise: Wie ein Virus die Welt verändern konnte
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