Kürz­lich fand eine Ver­an­stal­tung namens Inte­gra­ti­ons­gip­fel statt. In Deutsch­land, März 2021. The­ma: Inte­gra­ti­on von Migran­ten in deut­sche Gesell­schaft und Kul­tur. Die deut­sche Bun­des­kanz­le­rin hat, vom Gip­fel her, ein­hei­mi­sche Deut­sche zu Offen­heit und Tole­ranz gegen­über migran­ti­schen Mit­bür­gern auf­ge­ru­fen. Sie hat für Zusam­men­halt und Zivil­ge­sell­schaft plä­diert; gegen Hass und Gewalt. Aus dem Neben­ein­an­der müs­se ein Mit­ein­an­der wer­den - das erin­nert an den Stuhl­kreis, in der Kita.

Und eins fällt auf. Der Sache nach geht es um zwei sozia­le Grup­pen. Ankömm­lin­ge, Ein­hei­mi­sche. Der Auf­ruf zum woh­li­gen Mit­ein­an­der jedoch rich­tet sich - nur - an die Einheimischen. 

War­um wird nicht auch den Ankömm­lin­gen, soge­nann­ten Flücht­lin­gen - nase­weis aus­wei­chend: “Geflüch­te­ten” - , Offen­heit und Tole­ranz anempfohlen? 

Es sind, zunächst ein­mal, durch­aus nicht Flücht­lin­ge, die hier­her kom­men. Es sind, nach Asyl­ge­setz § 3, schlicht Aus­län­der. Die­se kön­nen die Zuer­ken­nung der Flücht­lings­ei­gen­schaft - und damit das Asyl - mit Ver­weis auf fünf defi­nier­te Arten der Ver­fol­gung bean­tra­gen. Asyl­recht ist Antrags­recht, mehr nicht. 

Das vom deut­schen - vom zere­mo­ni­al erkennt­nis­lo­sen “Geden­ken” an jün­ge­re deut­sche Geschich­te belas­te­ten - Flücht­lings-Idea­lis­mus so uner­müd­lich wie rea­li­täts­fern beschwo­re­ne Recht auf Asyl gibt es nicht. Und das thea­tra­lisch dar­ge­bo­te­ne Kir­chen-Asyl mag “christ­lich” sein, was immer das sein soll: jeden­falls ist es grundgesetzwidrig. 

Man rich­te den Blick vom Stuhl­kreis-Gip­fel doch ein­mal nach Däne­mark. Zur dänisch gip­fel­lo­sen, erfri­schend prag­ma­ti­schen, down-to-earth Bewäl­ti­gung der Migra­ti­on. Will jemand behaup­ten, dass DK ein unde­mo­kra­ti­sches Land ist? 

Deut­sche Stuhl­kreis-Appel­le und Gip­fel-Wor­te wer­den ver­hal­len, solan­ge nicht die Ankömm­lin­ge auf ihre nun ein­set­zen­de Grund­ge­setz-Bin­dung, inbe­son­ders an Art. 3 - Gleich­be­rech­ti­gung von Frau und Mann - nüch­tern, ver­pflich­tend, ein­dring­lich hin­ge­wie­sen werden. 

Deut­lich so schon an der deut­schen Gren­ze! Wo, unbe­streit­bar sach­ge­mäß, auch das gesam­te Antrags/Aufnahme/Abweisungsverfahren abge­wi­ckelt wer­den muss. 

Es ist an der Zeit, eben die - wohl­feil geschol­te­ne - “Büro­kra­tie”, die Antragsdimen­si­on des Asyl­ver­fah­rens, zu ver­deut­li­chen. Asyl! Über­setzt: Frei­heit von Berau­bung, oder Bedro­hung, des Lebens. Die­se Wirk­lich­keit wird weit­hin nicht zur Kennt­nis genom­men. Von Poli­tik und Medi­en nicht. Von wohl­mei­nen­den “Flüchtlings”-Hilfstruppen nicht. Von Migran­ten schon gar nicht. Nach wie vor, und pri­mär, geht es - wenn man, etwa als küh­ne “Kapi­tä­nin” und Ret­te­rin aus angeb­li­cher “See­not”, Recht und Ord­nung zu ach­ten sich her­ab­las­sen wür­de - um nach­zu­wei­sen­de lebens­be­droh­li­che Ver­fol­gung. Das ist alles.

Die viel­be­schwo­re­ne “Mit­mensch­lichkkeit” muss demo­kra­tisch begrün­det sein. Idea­li­sche deut­sche Män­ner, kei­ne “Nazis”, sind unter der Flag­ge “deut­schen Men­schen­tums” in Polen und Russ­land eingefallen. 

Wozu denn haben wir das Grund­ge­setz? Die GG-Bin­dung hat strik­te Prio­ri­tät. Gegen­über jeder Form locker fei­ern­der, ahnungs­los nai­ver, kläg­lich ahis­to­ri­scher, lächer­lich knie­fäl­li­ger Bunt­heit und Viel­falt. Und gegen­über allen mit­ge­brach­ten, meist als sakro­sankt reli­gi­ös vor­ge­führ­ten Schrif­ten, Sit­ten und Gebräu­chen. Reli­gi­on? Nichts als ein - hoch­frag­wür­di­ges und, Gott sei Dank, ver­än­der­ba­res - Kulturprodukt. 

Weni­ge Tage vor dem Stuhl­kreis­gip­fel hat ein deut­sches Gericht einen Migran­ten zu sie­ben Jah­ren Haft ver­ur­teilt - wegen Ver­ge­wal­ti­gung. Schreck­li­che Unta­ten die­ser Art, began­gen von Migran­ten, sind nicht sel­ten. Nun aber die ver­que­re Logik des deut­schen Flücht­lings­idea­lis­mus, vor­ge­bracht bereits Sil­ves­ter 2015/16, Dom­plat­te Köln: auch ein­hei­mi­sche deut­sche Män­ner sind ja Vergewaltiger. 

Rich­tig. Falsch dage­gen: die aus die­ser Erkennt­nis fol­gen­de, häu­fig sta­tis­tisch abge­si­cher­te Rela­ti­vie­rung und Ver­harm­lo­sung migran­ti­scher Gewalttaten.